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Beruf | RP ONLINE · Aug 10, 2026

Fragen aus dem Arbeitsrecht: Kann mein Chef eine Übergabe fordern, wenn ich krankgeschrieben bin?

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Maren Boots · RP ONLINE

Fragen aus dem Arbeitsrecht Kann mein Chef eine Übergabe fordern, wenn ich krankgeschrieben bin?

10.08.2026 · 08:38 Uhr

Je nach Art der Arbeitsunfähigkeit kann eine Übergabe zumutbar sein.

Je nach Art der Arbeitsunfähigkeit kann eine Übergabe zumutbar sein.

Foto: Bodo Marks/dpa-tmn

Gütersloh · Wer krankgeschrieben ist, gilt als arbeitsunfähig. Ist die Krankschreibung längerfristig, ist eine Übergabe oft sinnvoll. Doch kann das verlangt werden? Ein Rechtsanwalt ordnet ein.

Krankheit kommt meist überraschend - und immer dann, wenn man sie nicht brauchen kann. Damit die Kollegen in dem Fall übernehmen können, hilft es, wenn eine Übergabe stattfindet. Aber kann der Chef einfordern, dass man die vom Krankenbett aus macht?

„Wenn eine Übergabe dem betreffenden Arbeitnehmer gesundheitlich möglich ist, dann kann der Arbeitgeber sicherlich eine verlangen“, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ein Beispiel: Liegt der Erkrankte mit Fieber im Bett, wäre eine Übergabe nicht zumutbar. Von einem Arbeitnehmer etwa mit einem gebrochenen Arm kann sie hingegen verlangt werden. Es muss allerdings immer im Einzelfall entschieden werden, ob eine Übergabe zumutbar ist.

Es dürfen keine normalen Arbeitsleistungen verlangt werden

Auch wenn grundsätzlich leichte Übergabehandlungen verlangt werden können, sofern sie gesundheitlich zumutbar sind, dürfen sie nicht zu umfangreich werden. Dadurch werden komplizierte oder mehrstündige Prozesse ausgeschlossen. Arbeitsunfähige Arbeitnehmer müssen all das nicht tun, was ihre Genesung beeinträchtigen könnte, so der Fachanwalt. So müssen die Krankgeschriebenen, auch wenn aufgefordert, etwa keine umfangreiche schriftliche Dokumentation erstellen oder an Videokonferenzen teilnehmen.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.

© dpa-infocom, dpa:260810-930-507110/1

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