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Nach der Sturzflut: Sucheinsatz im Zentrum von Katastrophengebiet in Tibet gestopptKreis Viersen macht auf Pflichtumtausch aufmerksam Viele sind mit ungültigem Führerschein unterwegs
19.08.2026 · 16:00 Uhr
In den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellte Kartenführerscheine müssen bis zum 19. Januar 2027 getauscht werden.
Foto: Kreis Viersen/Simon ErathKreis Viersen · Im Kreis Viersen müssen rund 24.000 Führerscheininhaber ihre Kartenführerscheine bis zum 19. Januar 2027 gegen den EU-Führerschein tauschen. Doch viele halten sich nicht an die Umtauschpflicht.
Rund 30.000 Auto-, Motorrad und Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer aus dem Kreis Viersen sind derzeit noch mit einem nicht mehr gültigen Führerschein unterwegs – haben ihren alten also noch nicht gegen den europaweit einheitlichen und fälschungssicheren und auf 15 Jahre befristeten Führerschein getauscht, obwohl sie dazu verpflichtet wären. Dabei kann das Fahren mit einem ungültigen Papier- oder Kartenführerschein Konsequenzen haben. Darauf macht der Kreis Viersen in einer Pressemitteilung aufmerksam und erinnert daran, dass nun bald die nächsten Führerscheinjahrgänge an der Reihe sind: „Für Kartenführerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt worden sind, läuft die Umtauschfrist am 19. Januar 2027 ab. Im Kreis Viersen sind hiervon rund 24.000 Führerscheininhaberinnen und -inhaber betroffen“, schreibt der Kreis Viersen.
„Wir empfehlen, den Umtausch bereits jetzt zu beantragen und damit nicht bis kurz vor Ablauf der Frist zu warten, sagt Heidrun Steinwartz, Leiterin des Ordnungsamtes Kreis Viersen. „Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die meisten Personen den Führerscheinumtausch erst spät beantragen und es dadurch vor Fristablauf zu einem immensen Antragsaufkommen bei der Führerscheinstelle des Kreises Viersen kommt.“ Dadurch könne sich der Zeitraum, bis zu dem man den neuen Kartenführerschein tatsächlich in den Händen hält, erheblich verlängern – und das könne wiederum zu Problemen beispielsweise bei der Buchung von Mietwagen führen.
Probleme drohen auch den Jahrgängen, die eigentlich schon längst ihren Führerschein hätten umtauschen müssen, denn: „Das Fahren mit einem ungültigen Papier- oder Kartenführerschein wird mit einem Verwarnungsgeld geahndet“, so der Kreis Viersen weiter. Das Verwarnungsgeld beträt 10 Euro, wie der Kreis auf seiner Internetseite informiert. „Man begeht jedoch keine Straftat – anders ist dies bei Lkw- und Bus-Führerscheinen“, heißt es dort weiter. Auch im Ausland oder eben bei der Anmietung eines Fahrzeuges könnten durch die veralteten Dokumente Probleme auftreten, so der Kreis.
Ob nun aus Vergesslichkeit, Bequemlichkeit, weil man an seinem alten „Lappen“ aus nostalgischen Grünen hängt oder die Gebühren scheut – all das wird bei einer Kontrolle im Zweifel nicht zählen. Wer seinen alten Papierführerschein also noch nicht gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht hat, müsse dies zwingend nachholen, appelliert der Kreis Viersen. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wer 1952 oder früher geboren wurde, hat für den Führerscheinumtausch noch bis 2033 Zeit.
Der Antrag zum Pflichtumtausch kann online unter www.kreis-viersen.de/pflichtumtausch vorbereitet werden. Für den Umtausch ist eine Gebühr von 32,80 Euro zu entrichten. Voraussetzungen für den Umtausch sind, wie der Kreis Viersen weiter informiert, ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag, eine Farbkopie der Seite des Personalausweises, des Reisepasses oder des ausländischen Nationalpasses, auf der der Name, Bild und Ausweisnummer ersichtlich sind, der Führerschein im Original (dieser wird nach Befristung oder Entwertung zurückgegeben) und ein biometrisches Foto in der Mindestgröße von 35 mal 45 Millimetern. Außerdem muss man einen Auszug aus der Führerscheindatei (eine sogenannte Karteikartenabschrift) mitbringen, sofern der letzte Führerschein nicht im Kreis Viersen ausgestellt worden ist. Diese erhält man bei der Behörde, die den Führerschein seinerzeit ausgestellt hat.
Der Kreis Viersen weist darauf hin, dass dank des Onlineantrags die Suche nach freien Terminen für eine persönliche Antragstellung ebenso entfällt wie der Weg zur Führerscheinstelle nach Viersen-Dülken. Diese ist Mitte Juli umgezogen und nun am Ransberg 39 in Dülken zu finden. In Kempen gibt es keine Führerscheinstelle, dort ist lediglich eine Zweigstelle der Zulassungsstelle an der Heinrich-Horten-Straße 4b.
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