Kiesabgrabungen im Kreis Wesel Kreis und Kommunen kritisieren RVR-Revisionskurs
24.08.2026 · 15:15 Uhr
Kies fällt von Transportbändern herab auf Berge von Kieselsteinen.
Foto: Christoph Reichwein/dpa/Christoph ReichweinKreis Wesel · Der RVR will das Urteil des OVG Münster zum Regionalplan Ruhr prüfen lassen. Kreis Wesel und Kommunen sehen darin eine Verschleppung. Am Ende könnte jede Genehmigung vor Gericht landen.
„Weder sinnvoll noch nachvollziehbar“
„Die jetzige Entscheidung des Ruhrparlaments für ein langwieriges und teures Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ist aus Sicht der niederrheinischen Kommunen weder sinnvoll noch nachvollziehbar“, heißt es in der Presseerklärung. „Aus ihrer Sicht liegen die Voraussetzungen einer erfolgreichen Beschwerde nicht vor. Revisionsgründe sind nicht erkennbar und auch dem Ruhrparlament nicht vorgetragen worden.“
Die Kommunen und der Kreis hatten gegen den Regionalplan wegen seiner Bestimmungen zum Abbau von Sand und Kies geklagt und davor gewarnt, dass das OVG den gesamten Plan für unwirksam erklären könnte. Um dies zu verhindern, hatten sie sich stets für einen „Teilplan Kies“ eingesetzt.
„Juristische Unsicherheit“
„Offenbar geht es dem RVR nur darum, die Rechtskraft des Urteils durch die Beschwerde möglichst lange hinauszuschieben. Für die Dauer der Beschwerde und eines sich gegebenenfalls anschließenden Revisionsverfahrens bleibt der Regionalplan nämlich trotz des Urteils des OVG Münster weiterhin erhalten und anwendbar“, teilen der Kreis und die Kommunen jetzt mit. Damit verlängere der RVR „die Zeit der juristischen Unsicherheit“.
Der Kreis und die Kommunen fordern den RVR und die Landesregierung dazu auf, bis zum Vorliegen eines „Teilplans Kies“ dafür Sorge zu tragen, „dass keine Genehmigungen für Auskiesungen auf Basis des Regionalplans erteilt werden müssen“: „Ein solches Moratorium wäre auch völlig unproblematisch, weil, anders als die Kiesindustrie behauptet, genug Kies für die nächsten Jahrzehnte da ist.“
„Absurdum und Dilemma“
Ohne ein solches Moratorium müsste der Kreis Wesel gegebenenfalls „Abgrabungen auf Basis des von ihm erfolgreich beklagten und inhaltlich bekämpften Regionalplans genehmigen“. Die betroffenen Kommunen wären dann „gezwungen, gegen ihren Klagepartner und in der Sache verbündeten Kreis Wesel jede einzelne Genehmigung zu beklagen, wozu sie auch entschlossen sind“. Damit wäre, so der Kreis und die Kommunen, „das Absurdum perfekt und das Dilemma vollkommen“.
Die Kommunen erklären sich bereit zu Gesprächen im Zuge der „Neuauflage der Planung“, vorausgesetzt, „dass endlich ihre Interessen berücksichtigt und ihr mehrfach gezeigtes inhaltliches und juristisches Wissen eingearbeitet werden“. Das Ziel müsse „eine deutlich reduzierte und zeitlich begrenzte Kiesausbeutung“ sein, auf Basis einer „zeitgemäßen Bedarfsberechnung und unter den Vorgaben eines ,Degressionspfades’, wie er im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Regierungsparteien in NRW suggeriert wird“.
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