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Mettmann | RP ONLINE · Aug 21, 2026

Unterstützung des Landes NRW: Interkommunale Kulturprojekte können Förderung beantragen

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Thomas Geuchen · RP ONLINE

Unterstützung des Landes NRW Interkommunale Kulturprojekte können Förderung beantragen

21.08.2026 · 14:07 Uhr

Das Logo des Förderprogramms.

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Foto: RKP

Kreis Mettmann · Noch bis zum 30. September können sich Kulturprojekte um Förderung durch das Regionale Kultur Programm NRW bewerben. Welche Kriterien sie dafür erfüllen müssen.

2027 fördert das Regionale Kultur Programm NRW (RKP) im dreißigsten Jahr interkommunale Kooperationsvorhaben und Netzwerkprojekte im Kulturbereich. Das Landesprogramm möchte damit neue Impulse in der Kulturarbeit vor Ort setzen und künstlerische Experimentierfelder öffnen. Zu in der Vergangenheit geförderten Projekten zählt unter anderem das Netzwerk Bergische Museen, in dem sich rund 30 Museen aus der Region zusammengeschlossen haben.

Kriterien für eine Förderung im RKP sind laut Ausschreibung: mindestens drei Kooperationspartner aus mindestens zwei Gemeinden oder Städten; zeitgemäße Marketingmaßnahmen; regionaler Bezug; künstlerische bzw. kulturfachliche Qualität und Innovationscharakter und kulturelle Teilhabe.

Vereine, Kultureinrichtungen, Einzelkünstlerinnen und -künstler und Kollektive ebenso wie Kommunen und Kreise können sich bis zum 30. September um die Projektförderung im RKP 2027 bewerben. Eine Förderung von bis zu 50 Prozent ist möglich. Für eine Antragstellung setzt man sich mit dem RKP-Büro Bergisches Land für ein Beratungsgespräch in Verbindung: E-Mail: rkp@kreis-mettmann.de oder Telefon: 02104 992071. Das Büro ist unter anderem für die Städte im Kreis Mettmann zuständig. 5000 Euro zusätzlich zur RKP-Projektförderung gibt es für Maßnahmen zur Barrierefreiheit in Kunst und Kultur.

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