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Korschenbroich | RP ONLINE · Aug 22, 2026

Bildung in Korschenbroich: Was bei der Schulanmeldung zu beachten ist

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Lars Wallerang · RP ONLINE

Bildung in Korschenbroich Was bei der Schulanmeldung zu beachten ist

22.08.2026 · 04:50 Uhr

Kinder, die bis zum 30. September 2021 geboren sind, werden ab August 2027 schulpflichtig.

Kinder, die bis zum 30. September 2021 geboren sind, werden ab August 2027 schulpflichtig.

Foto: Sven Hoppe/dpa/Sven Hoppe

Korschenbroich · Am 1. August 2027 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2021 geboren und noch nicht eingeschult sind. Ein Leitfaden auf der Internetseite der Stadt Korschenbroich leistet Eltern beim Prozedere Hilfestellung.

Wer seine Kinder bei der Schule anmeldet, muss einiges berücksichtigen. Die Stadt Korschenbroich bietet auf ihrer Internetseite Eltern einen entsprechenden Infoservice an. Alle Möglichkeiten, Regelungen, Daten, Adressen und Termine werden auf der städtischen Homepage www.korschenbroich.de unter dem Stichwort „Schulangelegenheiten“ im Serviceportal erläutert.

Was beispielsweise zu beachten ist: Kinder, die nach dem 1. Oktober 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Sie müssen die körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein (Schulfähigkeit). Noch nicht eingeschulte, früher geborene Kinder müssen jetzt angemeldet werden.

Auswahl der Schule nach individuellem Wunsch

Schulbezirksgrenzen gibt es innerhalb der Stadt nicht mehr. So können die Eltern ihr Kind an der von ihnen gewünschten Schule anmelden. Nach dem Schulgesetz hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule – soweit es die vom Schulträger festgelegte Aufnahmekapazität erlaubt.

Die Erziehungsberechtigten der zum Schuljahr 2027/28 schulpflichtigen Kinder mit dem Wohnort Korschenbroich erhalten in der 36. und 37. Kalenderwoche auf dem Postweg ein Anschreiben. Darin befindet sich der Anmeldeschein mit den personenbezogenen Daten des Kindes. Dieser muss zur Anmeldung mitgebracht und abgegeben werden.

Eltern jener Kinder, die auf Antrag frühzeitig eingeschult werden sollen, tragen sich in die Terminlisten in den Kindergärten bzw. Schulen ein oder melden sich rechtzeitig telefonisch im Sekretariat der gewünschten Grundschule zwecks Terminvereinbarung.

Das Gleiche gilt für die Eltern der Kinder, die in einer Nachbarstadt wohnen und ihre Kinder an einer Korschenbroicher Grundschule anmelden möchten. Auch sie benötigen einen Anmeldeschein.

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