Ganztagsbetreuung in Oberberg Neue Vereinbarung soll OGS-Ausbau absichern
21.08.2026 · 08:38 Uhr
Landrat Klaus Grootens (5. v. r.) hat mit den Vertretern der kommunalen Schulträger eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um den schrittweise geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nachhaltig zu sichern. Der Kreis ist zuständig für die neun Kommunen in Oberberg, die über kein eigenes Jugendamt verfügen – dazu zählt auch Hückeswagen.
Foto: Gemeinde NümbrechtOberberg/Hückeswagen · Kreisjugendamt und Schulträger im Oberbergischen Kreis haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ziel: die Ganztagsbetreuung für Grundschüler langfristig zu sichern. Landrat Klaus Grootens spricht von einer „Verantwortungsgemeinschaft".
Mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung haben das Kreisjugendamt und die Schulträger im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes, das auch für Hückeswagen zuständig ist, ihre Zusammenarbeit beim Ausbau des Offenen Ganztags (OGS) auf eine neue Grundlage gestellt. Die Vereinbarung unterstreicht das gemeinsame Ziel, die Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschüler weiterzuentwickeln und die Voraussetzungen für die Umsetzung des ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 schrittweise geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung nachhaltig zu sichern.
„Die Kooperationsvereinbarung ist Ausdruck unserer Verantwortungsgemeinschaft, die im Oberbergischen Kreis bereits seit vielen Jahren erfolgreich zwischen Kreis und Kommunen gelebt wird“, betont Landrat Klaus Grootens. An kreisweit 33 Schulstandorten einschließlich der Fördergrundschulen werden etwa 2700 Kinder in außerunterrichtlichen Angeboten betreut. Die Förderung des Kreises erstreckt sich auf 110 Gruppen sowie neun Kleingruppen. Darüber hinaus erhalten die Schulträger nach der Richtlinie kreisweit Fördermittel für 34 OGS-Leitungen sowie 68 Gruppenleitungen. Insgesamt stellt der Kreis für das OGS-System Fördermittel in Höhe von rund zwei Millionen Euro zur Verfügung.
„Mit der Kooperationsvereinbarung bekräftigen wir unseren gemeinsamen Anspruch, Kindern und Familien auch künftig ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot an allen Grundschulstandorten zur Verfügung zu stellen“, betont Grootens. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass durch eine enge Abstimmung und vertrauensvolle Zusammenarbeit viel erreicht werden könne.
Eine besondere Herausforderung besteht darin, die unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten von Schulträgern und Jugendhilfe aufeinander abzustimmen. Während die Schulträger für die Beantragung von Landesförder- und Investitionsmitteln für den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur zuständig sind, trägt das Kreisjugendamt die Gewährleistungspflicht für die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots. „Die nun geschlossene Vereinbarung schafft hierfür klare Strukturen und stärkt die gemeinsame Planungssicherheit für eine verlässliche Ganztagsbetreuung“, versichert der Sprecher der Bürgermeister im Oberbergischen Kreis, Matthias Thul aus Bergneustadt. „Damit werden wir der verantwortungsvollen Aufgabe gerecht, Kindern – unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund – einen zeitgemäßen Lern- und Lebensort mit entsprechenden Bildungsangeboten zu bieten und so Teilhabe zu ermöglichen.“ In Kooperation mit dem Kreis werde so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – vor allem für Mütter – gestärkt und sich für eine verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung eingesetzt.
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