Muss eine Gemeindepräsidentin eine Naturkatastrophe vorhersehen? Ein Prozess über das Risiko in den Alpen
Ein Bündner Regionalgericht verhandelt die Schuldfrage nach dem Bergsturz von Bondo.
5 Leseminuten

«Man sperrt nicht einfach einen Wanderweg aus heiterem Himmel»: Anna Giacometti und ihr Verteidiger beim Bondo-Prozess in Pontresina.
Mayk Wendt / Keystone
Am Ende wendet sich Anna Giacometti noch einmal an die Richterin, um die grosse Frage in diesem Prozess über die Toten von Bondo für sich zu beantworten: «Ich bin mir keiner Schuld bewusst», sagt sie, «und ich hoffe, dass Sie das auch so sehen.» Vorher hat ihre Stimme kurz versagt, als sie berichtet, dass der Bergsturz bei ihr tiefe Spuren hinterlassen habe. «Von einer Sekunde auf die andere war das friedliche und ruhige Leben in unserem Tal vorbei.»
Optimieren Sie Ihre Browsereinstellungen
NZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.
Bitte passen Sie die Einstellungen an.
Als sie an jenem 23. August 2017 den Lärm des Bergsturzes hörte, machte sich die damalige Gemeindepräsidentin von Bregaglia nach Bondo auf, um die Leute aus ihren Häusern zu holen. So erzählt es ihr Verteidiger am Dienstag vor Gericht. Da hatten die gewaltigen Gesteinsmassen, die sich aus dem Piz Cengalo gelöst hatten, bereits acht Menschen verschüttet. Sie waren durch das Val Bondasca gewandert, auf Wegen, vor denen zwar gewarnt wurde, die aber nicht gesperrt waren.
Seither wurde Anna Giacometti gelobt und angeklagt: Sie sei eine «umsichtige Krisenmanagerin» gewesen, hiess es nach der Katastrophe. Über Bondo hinaus gelangte sie zu grosser Popularität und zwei Jahre später zu einem Sitz im Nationalrat. Gleichzeitig ist sie seit neun Jahren wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung angeklagt. Den Gerichtssaal in Pontresina betritt sie am Montag durch die Hintertüre.
Ist Anna Giacometti, die damalige Gemeindepräsidentin von Bregaglia, mitschuldig an den acht Toten von Bondo – weil sie den Bergsturz hätte vorhersehen und deshalb die Wanderwege schliessen müssen? Das ist die Frage, die das Regionalgericht Maloja in diesen Tagen beantworten muss. Sie berührt unser Verständnis von einem Milizamt auf der untersten Staatsebene und vom Risiko in den Alpen.
Am Morgen des zweiten Prozesstages zeigt die riesige Leinwand über der Richterin den Piz Cengalo. Schneebedeckt, in scheinbar majestätischer Ruhe. Das Bild wirkt beruhigend und mahnend zugleich. Darunter wirken die Angeklagten im Saal sehr klein.
Die Antispezialistin
Schon der Lebenslauf von Anna Giacometti soll zeigen, dass sie nicht schuldig sein kann: weil sie die Gewalt der Geologie schlicht nicht abschätzen kann. So erzählt ihr Verteidiger ausführlich von Jugendjahren im Bergell, Handelsschule, konsularischem Dienst, Neustart als Kleinbäuerin und Milizpolitikerin. Giacometti habe sich deshalb «zwingend» auf die Empfehlungen der Experten vom kantonalen Amt für Wald und Naturgefahren verlassen müssen. Wofür sonst gebe es in Graubünden ein solches Amt?
Giacometti selbst formuliert es vor Gericht so: «Ich habe weder Naturgefahren noch Geologie studiert.» Zwar hätte sie die Wanderwege tatsächlich sperren lassen können, aber «man sperrt nicht einfach einen Wanderweg aus heiterem Himmel». Sie habe sich strikt an den Rat der Spezialisten gehalten.
So charakterisiert sie sich selbst: als Gemeindepräsidentin, wie es in den Berggebieten der Schweiz viele gibt. Eine Generalistin, die nach bestem Wissen und Gewissen handelt, deren Wissen aber nicht hineinreicht in die tiefenstrukturelle Tektonik der Alpen. Eine Antispezialistin, wie es das Amt verlangt.
Auch der Verteidiger des Gemeindeförsters von Bregaglia, der neben Giacometti angeklagt ist, betont die Wissenslücken seines Mandanten. Ein Förster sei kein Fachmann der Geologie. Er habe lediglich einen viertägigen Kurs zum Naturgefahrenberater seiner Gemeinde absolviert. Er sei schlicht «nicht in der Lage», die Gefahr eines drohenden Bergsturzes abzuschätzen. Überhaupt sei die Natur schwer kalkulierbar, schon der Bergsteiger Reinhold Messner habe gewusst: «Berge sind weder gerecht noch unfair, sie sind nur gefährlich.»
Auftritt der Spezialisten
Wenn jemand diesen Bergsturz hätte vorhersehen können, so die Verteidiger der Gemeindegeneralisten, dann die Spezialisten, die in diesem Prozess ebenfalls auf der Anklagebank sitzen: ein externer Geologe, der damals den Piz Cengalo überwachte, sowie ein Geologe und ein Naturgefahrenspezialist des kantonalen Amts für Wald und Naturgefahren. Einer ist ein ehemaliger Bergführer, ein anderer trägt Bauchtasche und Scarpa-Schuhe. Es sind Männer, die es sich zum Beruf gemacht haben, die Macht über die Natur zu erlangen. Vor Gericht lassen aber auch sie, vertreten durch ihre Verteidiger, ihre Ohnmacht betonen.
Sein Mandant verfüge nicht über die Kompetenz, die Wanderwege im Val Bondasca zu sperren, erklärt der Verteidiger des kantonalen Geologen. Sowieso könne das Risiko nicht auf null gesenkt werden, «sonst müssten weite Teile von Graubünden als unbewohnbar erklärt werden».
Sein Mandant sei gelernter Forstingenieur, erklärt der Verteidiger des Naturgefahrenspezialisten. Unmöglich habe er den Sturz eines Berges vorhersehen können, der sich in den Tagen davor sogar beruhigt habe, bevor er erst fünfzehn Minuten vor der Katastrophe unüberhörbare Vorboten geschickt habe.
In Aktennotizen und E-Mails, die in der Anklageschrift zitiert werden, ist zu erkennen, wie sich die Spezialisten in den Wochen vor dem Bergsturz beraten. Radarmessungen zeigen ungewöhnliche Aktivitäten am Piz Cengalo, es gibt einen Rekognoszierungsflug per Helikopter und Warnungen und Empfehlungen, das Val Bondasca zu sperren, die dann aber bis zu einer weiteren Detailbeurteilung am 1. September aufgeschoben werden. Ein möglicher Bergsturz sei «in den nächsten Wochen und Monaten» zu erwarten, heisst es. Aber der Berg kommt schon am 23. August.

Das Ausmass der Katastrophe: Aufräumarbeiten nach dem Bergsturz von Bondo (17. September 2017).
Aladin Klieber / Keystone
Restrisiko
Und so lautet das häufigste Wort der Verteidiger: Restrisiko. Es sei gesellschaftlich akzeptiert – weil ein Leben in den Bergen sonst gar nicht möglich sei. Tatsächlich könnte ein Schuldspruch in diesem Prozess eine schweizerische Gewissheit kippen: dass in den Bergen immer mit Ungewissheit zu rechnen ist. Wanderwege werden nur in seltenen Fällen gesperrt, weil sonst suggeriert wird, dass geöffnete Wanderwege sicher seien.
Einer der angeklagten Geologen, der frühere Bergführer, berichtet vor Gericht vom Tod eines engen Freundes, eines «vorsichtigen Menschen», der vor zwei Wochen auf einer einfachen Tour, bei schönem Wetter, ums Leben gekommen sei. Er arbeite seit vielen Jahren mit Naturgefahren, sagt der Geologe, er versuche Gefahren zu erkennen und Risiken zu minimieren, aber ein Nullrisiko gebe es nicht.
«Kein Bergsturz kommt plötzlich»
Auch der Staatsanwalt sagt das vor Gericht: «Absoluter Schutz vor allen erdenklichen Risiken ist weder möglich noch geboten.» Und doch hätten die Beschuldigten das Val Bondasca seiner Meinung nach sperren oder eine Sperrung empfehlen müssen. Er bezieht sich auf ein Gutachten, das im Nachhinein erklärt, was im Vornherein nicht gesehen wurde.
«Kein Bergsturz kommt plötzlich. Alle senden ihre Vorboten», so zitiert der Staatsanwalt den legendären Schweizer Geologen Albert Heim, Mitglied des Schweizer Alpenclubs, der die verheerenden Bergstürze im 19. Jahrhundert untersuchte (Elm, Goldau). Aber ein Verteidiger hält ihm später den zweiten Teil des Heim-Zitats zu den Bergstürzen entgegen: «. . . und bei allen bedeutet eine zunehmende Steigerung der Vorboten die Annäherung der Katastrophe!» Genau das, eine zunehmende Steigerung der Vorboten, sei am Piz Cengalo nicht geschehen.
Im Lauf des Prozesses in Pontresina wird der folgenschwere Bergsturz vom Piz Cengalo von einem Ereignis, das der Mensch mit seinen Messinstrumenten hätte vorhersehen müssen, zum schicksalhaften Schlag der Natur.
Kann jemand sagen, was es eher war?
In seinem Aufsatz vom Jahr 1932, «Bergsturz und Menschenleben», kämpft Albert Heim gegen den Fatalismus seiner Zeit. «An Stelle des bisherigen, stumpfsinnigen Zusehens, Sichausredens und Verneinens der Gefahr, wollen wir eine richtige Beobachtung und Einsicht schaffen», schrieb er. «Wir wollen ins Zeitalter der Erkenntnis treten.» Um dann sogleich zu relativieren: «Der allgewaltigen Natur können wir nur in geringem Masse entgegentreten.»
Das Regionalgericht Maloja muss zu einer eindeutigen Antwort kommen: Gibt es Schuldige für die Toten von Bondo oder nicht? Das Urteil wird am 4. September erwartet. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.




Comments
Nothing yet. Say the first thing.
Sign in to join the conversation.