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Neueste Artikel - NZZ Nachrichten · Aug 22, 2026

Längerer Betrieb der AKW Gösgen und Leibstadt: Nun kommt staatliche Hilfe ins Spiel

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David Vonplon · Neue Zürcher Zeitung

Albert Rösti hält eine finanzielle Förderung für einen Langzeitbetrieb von Gösgen und Leibstadt für unnötig – nun soll der Bund die AKW-Risiken doch absichern. Atomgegner sprechen von einer «staatlichen Vollkaskoversicherung».

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Das Kernkraftwerk Leibstadt soll länger laufen als ursprünglich geplant.

Das Kernkraftwerk Leibstadt soll länger laufen als ursprünglich geplant.

Gaëtan Bally / Keystone

Der Ausbau der erneuerbaren Energien harzt, gleichzeitig wächst der Strombedarf. Gemäss der ETH Zürich dürfte der Verbrauch bis 2050 von heute rund sechzig auf etwa neunzig Terawattstunden steigen. Die künstliche Intelligenz, die Digitalisierung und der Ausbau von Rechenzentren dürften diesen Trend eher noch verstärken.

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Der wohl einfachste und günstigste Weg, künftige Versorgungslücken im Winter zu entschärfen, besteht darin, die Kernkraftwerke länger am Netz zu lassen als ursprünglich geplant. Zusammen mit dem Ausbau der Erneuerbaren könnte ein längerer Betrieb der Kernkraftwerke die Importabhängigkeit der Schweiz deutlich verringern.

Erst im Mai kam der Bundesrat zu dem Schluss, dass ein Weiterbetrieb nach heutigem Kenntnisstand technisch möglich wäre. Vor allem Leibstadt und Gösgen könnten bis zu achtzig statt wie bisher angenommen sechzig Jahre betrieben werden. Auch wirtschaftlich hält der Bundesrat einen solchen Langzeitbetrieb für tragfähig. Eine finanzielle Unterstützung durch den Bund sei derzeit nicht nötig, befand der Energieminister Albert Rösti damals.

Doch nun soll der Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke doch mit staatlicher Hilfe abgesichert werden. So hat die Energiekommission des Ständerats (Urek-S) eine Motion beschlossen, die dem Bund den Auftrag gibt, die Planungssicherheit für einen sicherheitsorientierten und wirtschaftlichen Langzeitbetrieb zu verbessern. Die Kommission bezeichnet den Weiterbetrieb der bestehenden Werke als entscheidende Massnahme für die mittelfristige Versorgungssicherheit – insbesondere im Winter.

Entschädigung für vorzeitige Stilllegung

Im Zentrum stehen die hohen Investitionen, die für eine Betriebsverlängerung auf achtzig Jahre nötig wären – beim Kernkraftwerk Gösgen sind es 1,2 Milliarden Franken, bei Leibstadt 720 Millionen. Aus Sicht der Kommission könnten politische Entscheide, spätere Gesetzesänderungen oder neue regulatorische Vorgaben dazu führen, dass sich solche Investitionen nicht mehr amortisieren. Der Bundesrat solle deshalb prüfen, wie diese Risiken vermindert werden könnten – etwa mit Entschädigungsregelungen für den Fall einer politisch veranlassten vorzeitigen Stilllegung.

Ebenfalls bringt die Kommission zeitlich befristete staatliche Förderinstrumente ins Spiel. Sie sollen zum Zug kommen, falls sich wider Erwarten eine nachgewiesene Wirtschaftlichkeitslücke ergibt, etwa wegen starker Schwankungen der Strompreise oder einer tieferen Auslastung der Werke. Der Bund solle damit jene Risiken abfedern, die nicht technischer Natur seien, so die Kommission. Eine Minderheit der Kommission hält den Zeitpunkt allerdings für falsch und will angesichts der bevorstehenden Abstimmung über die Aufhebung des Neubauverbots zunächst den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben.

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) begrüsst den Vorstoss ausdrücklich. Aus seiner Sicht ist der Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke die kostengünstigste Möglichkeit, die Winterstromproduktion in den kommenden Jahrzehnten zu sichern. Die Anlagen sollten deshalb so lange weiterlaufen, wie ihre Sicherheit gewährleistet sei. Damit die Betreiber die dafür nötigen Investitionen tätigten, brauche es jedoch verlässliche Rahmenbedingungen und eine angemessene Risikoteilung.

Bevölkerung befürwortet Langzeitbetrieb

Politisch hätte ein längerer Betrieb derzeit breiten Rückhalt. Laut einer vom VSE in Auftrag gegebenen GfS-Umfrage befürworten 79 Prozent der Befragten eine Verlängerung der Betriebsdauer bestehender Kernkraftwerke. Die entscheidende Frage dürfte deshalb weniger sein, ob Leibstadt und Gösgen technisch länger laufen können, sondern unter welchen Bedingungen die Betreiber bereit sind, die dafür nötigen Investitionen zu tätigen.

Scharfe Kritik kommt derweil von der Schweizerischen Energiestiftung (SES). Sie spricht von einer «staatlichen Vollkaskoversicherung» für den Langzeitbetrieb und warnt davor, die wirtschaftlichen Risiken auf den Staat abzuwälzen. Besonders problematisch sei eine Absicherung gegen politisch angeordnete Stilllegungen oder spätere Gesetzesänderungen: Damit würde der Handlungsspielraum des Staates eingeschränkt, etwa wenn aufgrund neuer Erkenntnisse zusätzliche Sicherheitsauflagen nötig würden. Die zukünftige Stromversorgung könne vollständig, sicherer und viel günstiger mit Erneuerbaren gedeckt werden.

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