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Neueste Artikel - NZZ Nachrichten · Aug 21, 2026

KURZMELDUNGEN - Schweiz: Parteivorstand spricht sich gegen erneute Kandidatur von Valérie Dittli aus

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NZZ-Redaktion · Neue Zürcher Zeitung

Kurzmeldungen

Schweiz: Bundesverwaltungsgericht hebt verschärfte Regeln für Güterwagen auf +++ Parteivorstand spricht sich gegen erneute Kandidatur von Valérie Dittli aus

Die neuesten Meldungen.

NZZ-Redaktion


Simon Tanner / NZZ

Bundesverwaltungsgericht pfeift Bundesamt für Verkehr nach Alleingang zurück

lip. Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Massnahmen, die das Bundesamt für Verkehr (BAV) 2025 für Güterwagen anordnete, auf. Die Sicherheitsmassnahmen für den Schienengüterverkehr müssten neu geprüft werden, schreibt das Gericht in einer Mitteilung vom Freitag (21. 8.). Es weist die Sache zur neuen Prüfung an das BAV zurück.

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Auslöser der strengeren Vorgaben war ein Unfall im Gotthard-Basistunnel. Nachdem im Sommer 2023 ein Güterzug entgleiste, ordnete das BAV neue Regeln an, unter anderem eine höhere Wartungsfrequenz, optimierte Prüfverfahren sowie strengere Mindestmasse für Raddurchmesser. Halter von Güterwagen erhoben dagegen Beschwerde und erhielten nun vom Bundesverwaltungsgericht Recht.

Gemäss dem Gericht verstossen die vom BAV verfügten Massnahmen gegen das Eisenbahnrecht. Sie würden von den vereinheitlichten Vorschriften der EU zum grenzüberschreitenden Einsatz von Güterwagen abweichen, die das schweizerische Eisenbahnrecht für verbindlich erkläre. Die Anordnung der Massnahmen entspreche nicht dem festgelegten Vorgehen für Ausnahmen, wie sie im Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU vorgesehen sind.

Der Schweizer Alleingang sorgte sowohl in der Branche als auch in Brüssel für Kritik. Inzwischen hat sich ein Gremium der Europäischen Eisenbahnagentur allerdings auf strengere Sicherheitsbestimmungen verständigt, wie kürzlich aus einem Bericht der Task-Force zum Gotthard-Unfall hervorging.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Valérie Dittli will Regierungsrätin bleiben, doch ihre Partei sieht das kritisch.

Valérie Dittli will Regierungsrätin bleiben, doch ihre Partei sieht das kritisch.

Keystone

Parteivorstand stellt sich gegen erneute Kandidatur von Dittli

lip. Die Waadtländer Regierungsrätin Valérie Dittli verliert zunehmend die Unterstützung der eigenen Partei. Nach dem Präsidium hat sich am Donnerstag (20. 8.) auch der Vorstand der Mitte Waadt gegen eine erneute Kandidatur Dittlis bei den Wahlen 2027 ausgesprochen. Der Entscheid fiel mit 14 gegen 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich aus, wie die Partei mitteilt.

Man sei tief enttäuscht darüber, wie Dittli bei der Bekanntgabe ihrer Kandidatur vorgegangen sei. Kritisiert wird die mangelnde Abstimmung mit der Partei und das Missachten von Fristen. Das zeuge von einer «offensichtlichen Geringschätzung unserer Partei und ihrer Mitglieder».

Dittli selber war am Anlass anwesend und erläuterte die Beweggründe für ihre erneute Kandidatur. Die Delegierten der Mitte Waadt kommen Anfang September zusammen, um über die Kandidatur von Dittli zu entscheiden.

Regierungsrätin Valérie Dittli steht seit längerem unter grossem Druck und im Rampenlicht der Waadtländer Politik. Mehrere Berichte werfen ihr unter anderem Amtsmissbrauch und die Verwendung von öffentlichen Geldern als Gegenleistung für den Rückzug einer Strafanzeige gegen sie vor. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in beiden Fällen gegen Dittli.

Waadtländer Staatsanwaltschaft stellt zwei Verfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses ein

wek. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt hat die Ermittlungen zu zwei Fällen von Informationsleaks aus dem Staatsrat eingestellt. Der Staatsrat hatte am 1. April und am 1. September 2025 Strafanzeigen gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnis eingereicht. Grund dafür waren vertrauliche Informationen und Lecks die vor den offiziellen Präsentationen zweier Berichte an die Medien gelangten.

Die Staatsanwaltschaft hatte in beiden Fällen zwei Strafverfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eröffnet. Die Zeitungsartikel legten laut der Staatsanwaltschaft nahe, dass mehrere Personen, darunter mindestens zwei Mitglieder des Grossen Rates, dem Autor entsprechende Informationen zugespielt hatten.

Bei den betroffenen Berichten geht es einerseits um den des ehemaligen Neuenburger Staatsrats Jean Studer zur Analyse des ehemaligen Departements für Finanzen und Landwirtschaft. Er war der Hauptgrund weshalb die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die Waadtländer Staatsrätin Valérie Dittli einleitete. Studer stellte in seinem Bericht unzulässige Eingriffe bei rechtskräftigen Steuerveranlagungen reicher Steuerzahler sowie «eine ernsthaft beeinträchtigte Zusammenarbeit» zwischen Dittli und ihrer Generaldirektorin für Steuern fest.

Der Bericht es unabhängigen Experten François Paychère deckte hingegen auf, dass die Praxis des Steuerabzugs im Kanton Waadt zwischen 2009 und 2021 nicht gesetzeskonform war. Diese unzulässige Praxis der Steuerbehörde hatte wiederum Dittli aufgedeckt und damit die Untersuchung ins Rollen gebracht.

Im Rahmen der Ermittlungen befragte die Staatsanwaltschaft rund 20 Personen, darunter auch Mitglieder des Staatsrates. Im Zusammenhang mit dem Bericht Paychère wurden zudem die damaligen Mitglieder des Grossen Rates sowie der Journalist, der den betreffenden Artikel verfasst hatte, als Zeugen befragt. Der Journalist habe den Inhalt seines Artikels bestätigt, während sämtliche Mitglieder des Grossen Rates abstritten, Informationen an die Medien weitergegeben zu haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt.

Nach den Anhörungen musste die Staatsanwaltschaft laut eigenen Angaben einräumen, dass die Aussagen der Parlamentsabgeordneten und des Journalisten zum jetzigen Zeitpunkt unvereinbar widersprüchlich waren. Anhand der bisherigen Untersuchungen lasse sich deshalb nicht klären, wer die Informationen an die Medien weitergegeben habe.

Generalstaatsanwalt Eric Kaltenrieder habe nun entschieden, die beiden Untersuchungen vorläufig einzustellen. Sollten neue Erkenntnisse auftauchen, können die Verfahren wieder aufgenommen werden. Weitere Informationen will die Staatsanwaltschaft vorerst nicht bekanntgeben.

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