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leipzig.de: Nachrichten · Aug 19, 2026

Leipziger Mietspiegel: Digitales Verfahren für Großvermieter

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Voraussichtlich Ende September 2026 findet zur strukturierten Vermieterbefragung eine Informationsveranstaltung online statt, bei der Mitarbeitende des Sozialamts die praktische Vorgehensweise erläutern und Fragen beantworten. Alle teilnehmenden Vermieterinnen werden per E-Mail über den Termin informiert und eingeladen.

Interessierte können sich bis 31. August melden

Vermieterinnen und Eigentümer beziehungsweise die Hausverwaltungen können ihr Interesse an dieser digitalen Befragungsform noch bis zum 31. August 2026 per E-Mail an mietspiegel@leipzig.de anzeigen.

Alternativ dazu sind jeweils einzelne Fragebögen zu den Wohnungen auszufüllen. Abgefragt werden unter anderem die Größe und Ausstattung der Wohnungen. Die Teilnahme an der Mietspiegelerhebung ist mit der Auskunftspflicht gemäß Artikel 238 § 2 EGBGB gesetzlich vorgeschrieben.

Hintergrund zum Mietspiegel

Um den Mietspiegel an die aktuelle Marktsituation anzupassen und um auf Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt reagieren zu können, führt die Stadt Leipzig die Erhebung alle zwei Jahre durch. Die Stichprobe umfasst in diesem Jahr rund 6.200 Haushalte in Wohnungen sowie in Ein- und Zweifamilienhäusern. Erhebungsstichtag ist dabei der 1. Oktober 2026. Ab Ende September erhalten alle von der Auskunftspflicht betroffenen Personen ein Schreiben, das alle notwendigen Informationen zur Befragung enthält.

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