Auf Antrag der BSW-Fraktion hatte der Stadtrat im Zuge der Beratungen zum Haushaltsplan 2025/26 mit großer Mehrheit beschlossen, den seit 2017 geltenden Satz für die Zweitwohnungsteuer von 16 Prozent auf 20 Prozent anzuheben. Im Zuge der dafür notwendigen Satzungsänderung soll jetzt zudem ein elektronisches Antragsverfahren eingeführt werden. Damit wird auch der Änderung der Abgabenordnung (Paragraf 150 Abs. 1 AO) Rechnung getragen.
Die Stadt Leipzig erhebt seit dem 01.01.2006 eine Zweitwohnungsteuer. Dieser Steuer unterliegen alle volljährigen Personen, die im Stadtgebiet Leipzig im Sinne des Bundesmeldegesetzes eine Nebenwohnung innehaben. Seit 2017 beträgt die Steuer pro Kalenderjahr 16 vom Hundert des jährlichen Mietaufwandes.

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