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Der Wiarda-Blog · Aug 13, 2026

Die Zivilklausel neu denken

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In Bremen wird über die Zukunft der Zivilklausel gestritten. Doch die Fragen, die sich dabei stellen, reichen weit über das Bundesland hinaus: Wie sollen Hochschulen mit Sicherheits- und Verteidigungsforschung umgehen? Ein Gastbeitrag von Jutta Günther.

Jutta Günther ist Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlerin und seit 2022 Rektorin der Universität Bremen. Foto: Lukas Klose / Universität Bremen.

BESONDERS DER RUSSSICHE ANGRIFFSKRIEG gegen die Ukraine hat auch an den Hochschulen eine alte Debatte mit neuer Dringlichkeit zurückgebracht: Wie sollen sie mit Sicherheits- und Verteidigungsforschung umgehen? Die Meinungen gehen auseinander. In Bremen sorgt aktuell die im Auftrag der Landesregierung erstellte gutachterliche Stellungnahme über Erhalt oder Abschaffung der sogenannten Zivilklausel für Diskussionen.

Sie gilt als bremische Erfindung, erstmals verabschiedet vom Senat der Uni im Jahr 1986. Dass sie eine Empfehlungsklausel mit Appellfunktion und eben keine Verbotsklausel ist, geht in den Debatten bis heute regelmäßig unter. Ein Akademischer Senat kann Forschung nicht verbieten. Sich durch Beschlüsse positionieren und an die Unigemeinschaft appellieren, kann er schon.

Von den heute 60 bis 70 Zivilklauseln an Deutschlands Hochschulen sind fast alle freiwillig. So war es lange auch in Bremen. Erst vor rund zehn Jahren fand sie Eingang in das Hochschulgesetz. Für die Hochschulen entstand ein Zwang und für Forschende wuchs mindestens die Sorge um eine nun geschaffene Justiziabilität. Das verstärkte die informelle Steuerungswirkung.

Mehr als Erhalt versus Abschaffung

Mitglieder der bremischen Hochschulen stehen der Zivilklausel mit einem breiten Spektrum an Haltungen gegenüber, von starker Befürwortung bis zu deutlicher Ablehnung. Die Hochschulen selbst sind als Institutionen der Hochschulautonomie verpflichtet. Sie konnten damals und können heute nicht anders, als in dem gesetzlichen Zwang eine Verletzung der Hochschulautonomie zu sehen. Die Brisanz, die in jedweden Eingriffen in die Hochschulautonomie liegt, führen uns die derzeit diskutierten möglichen Folgen antidemokratischer politischer Bestrebungen in Sachsen-Anhalt vor Augen.

Zurück nach Bremen: Die seit kurzem vorliegende gutachterliche Stellungnahme bestätigt, dass die durch das Hochschulgesetz verpflichtend gemachte Zivilklausel gegen die Wissenschaftsfreiheit verstößt. Aber was folgt daraus? Eine Zurücknahme des Verpflichtungsparagraphen im Hochschulgesetz durch das Parlament? Vielleicht irgendwann. Erst einmal ist die Zivilklausel demnächst voraussichtlich Thema im für Wissenschaft zuständigen Ausschuss der Bremischen Bürgerschaft. Klar ist: Ein Weiter-wie-bisher, weil sie sowieso keine Verbotsklausel ist, wäre keine gute Idee.

Was unmittelbar folgte, war eine lebendige Diskussion, in der sich die Wortmeldungen meist um die Antipoden Erhalt oder Abschaffung herum konzentrieren – so, als gäbe es dazwischen nichts. In einer differenzierten Debatte sollten aber einige Aspekte nicht ausgeblendet werden.

Forschungssicherheit, Forschungsbreite, Verantwortung

Erstens: Die bisherige Unterscheidung zwischen ziviler und militärischer Forschung, die noch nie einfach oder trennscharf möglich war, weicht heute immer mehr einem erweiterten Konzept der Sicherheitsforschung. Mit zunehmender Komplexität von Technologien, etwa der Künstlichen Intelligenz, von Bio- oder Quantentechnologie, nimmt das Dual-Use-Potenzial inhärent zu. Letztlich ist nahezu alles, was an Hochschulen erforscht wird, Dual-Use-fähig, sowohl in den Technik- und Naturwissenschaften als auch in Sozial- und Geisteswissenschaften. Und es geht zunehmend auch um „Multiple-Use“ zum Beispiel mit Blick auf den missbräuchlichen Einsatz von Technologie aus rechtlich-ethischer Perspektive.

Zweitens: Heute stehen – anders als vor 40 oder auch noch vor zehn Jahren – Demokratie und freie Wissenschaft unter Druck, von innen und von außen. Es geht um den Schutz und die Resilienz der offenen Gesellschaft und ihres Wissenschaftssystems. Und damit auch um die Frage nach den Beiträgen des Wissenschaftssystems selbst. So tritt Sicherheitsforschung als erweitertes Konzept an die Stelle der vormals gedanklich dominanten Trennung zwischen zivil und militärisch.

Drittens: Unabhängig davon, ob und inwieweit sich Hochschulen künftig in sicherheits- und verteidigungsrelevanter Forschung betätigen, ohne Forschungssicherheit geht es nicht. Doch auf den Umgang mit Spionagerisiken, den Risiken von Open Science, etwa wenn offen zugängliche Daten, Methoden oder Forschungsergebnisse missbräuchlich genutzt werden können, oder den Gefahren des Wissensabflusses sind die Hochschulen nicht vorbereitet. Wer zügig und effektiv sicherheits- und verteidigungsrelevante Beiträge der Hochschulen erwartet, muss das mitbedenken. Es braucht hier Sensibilität und Wissen in einem unterfinanzierten Hochschulsystem. Und es braucht auch einen Kulturwandel.

Viertens: Angesichts der multiplen Krisen ist Umdenken wichtig und richtig. Aber warum das Kind mit dem Bade ausschütten? Die Frage ist, wie viel Forschungsbreite eine resiliente Gesellschaft braucht und wie viel Verengung auf Sicherheits- und Verteidigungsforschung sie langfristig vertragen kann. Wir brauchen auch Forschung zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Lösung von Ernährungs- und Energiefragen, zum Verstehen globaler Krisen und Widersprüche. Dabei sind Hochschulen natürlich Orte des technischen Fortschritts. Sie müssen aber auch Orte des menschlichen Fortschritts und der wissenschaftsethischen Reflexion sein.

Und schließlich die finanziellen Anreize: Für Sicherheits- und Verteidigungsforschung werden verstärkt öffentliche Gelder bereitgestellt. Private Mittel kommen hinzu. Die Verlockung, sich von Fördermitteln leiten zu lassen, kann groß sein – für Unileitungen, Forschende, Lehrende und Studierende. Aber soll das handlungsleitend sein? Hoffentlich nicht. Wissenschaftliche Forschung, auch und gerade Sicherheits- und Verteidigungsforschung, hat ihren Ausgangspunkt bei Selbstreflexion und Abwägung. Sie hat die Freiheit, sehr weit zu gehen, Grenzen zu ziehen oder sich ganz zu enthalten.

Zeit für eine Modernisierung

Eigentlich hätte die Bremische Zivilklausel in der Praxis genau das sein können: eine Ermutigung zu Selbstreflektion und Diskussion von Vorhaben. Wäre da nicht in der Öffentlichkeit das Verständnis entstanden, es handele sich um ein Verbot, eine Deutung, die bis heute fortwirkt und politisiert. Zwischentöne, rechtliche Klarstellungen und Hochschulautonomie drangen nicht durch.

Wir sollten das in Zukunft besser machen. Und dabei, ganz wichtig, auch den Austausch in unseren Europäischen Hochschulnetzwerken und Partnerschaften suchen. Auch das ist anders als vor 40 oder noch vor zehn Jahren. Vielleicht geht es dann am Ende nicht mehr um Erhalt oder Abschaffung einer Klausel, sondern um ihre Modernisierung. 

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