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FALTER.at · Aug 21, 2026

EU-Gesetz: Die Verpackungsverordnung treibt Händler in die Verzweiflung. Doch es gibt Hoffnung.

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Lale Ohlrogge · FALTER.at

Seit Mitte des Monats gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Sie besteht aus 71 Artikeln, 13 Kapiteln und 13 Anhängen. Klar, dass man hier allerhand unterbringen konnte. Etwa, dass ab 2030 die süßen Mini-Marmeladengläschen im Hotel verboten sind. Oder dass künftig keine kleinen Produkte in riesigen Kartonagen voller Luft versendet werden dürfen.

Weniger Müll, mehr Recycling, mehr Umweltschutz, so das erklärte Ziel. Erstrebenswert, stammen doch laut EU rund 40 Prozent des Plastikmülls aus dem Versandhandel.

Einige Punkte der PPWR treiben jedoch kleine und mittlere Händler in die Verzweiflung. Alexander Smuk ist Berufsgruppensprecher des Versand- und Internethandels der WKO. „Ich weiß nicht, wo mir der Kopf steht“, sagt er. Täglich bekomme Smuk rund 300 E-Mails von Händlern, die aus der 123 Seiten langen Verordnung nicht schlau werden. Die PPWR sorge bei den Händlern nicht nur für Verwirrung, sondern auch für einen großen Dokumentations- sowie Kostenaufwand und existenzielle Ängste.

Smuk gibt ein Beispiel: Ein kleiner Imker aus Oberösterreich verkauft über das Internet seinen Honig nach Deutschland. „Dazu braucht er verschiedene Verpackungsmaterialien.“ Da wäre das Honig-Behältnis, das besteht aus Glas. Der Deckel ist beispielsweise aus Plastik, und im Deckelinneren gibt es noch eine lebensmittelechte Beschichtung. Versendet wird alles in einem Karton, der besteht aus Pappe.

Verschiedene Materialien, verschiedene Verpackungen, und jede darf nur nun einen bestimmten Anteil gewisser Chemikalien enthalten und ein gewisser Prozentsatz der Inhaltsstoffe muss auch noch recycelt sein. Auch wenn der Imker die Verpackung nur einkauft, mit Honig befüllt und alles nach Deutschland versendet, gilt er in Deutschland als Hersteller der Verpackung. Warum? „Weil er der Erste ist, der die Verpackung im fremden Land eingeführt hat.“ Das geht mit Pflichten einher.

„Er braucht in Deutschland einen Bevollmächtigten“, erklärt Smuk. Also eine Person, die dafür haftet, dass der österreichische Imker im dortigen Entsorgungssystem auch rechtmäßig registriert ist. Der Bevollmächtigte kostet, genauso wie die Anmeldung im deutschen Entsorgungssystem. Je nach Land unterscheiden sich die Gebühren.

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Noch komplizierter wird es, wenn der Imker auf dem Karton auch noch sein Logo abdruckt. „Dann gilt er als Erzeuger“, erklärt Smuk. Jetzt muss er seinem Bevollmächtigten in Deutschland Dokumente vorlegen, aus denen hervorgeht, aus welchen Komponenten die einzelnen Verpackungen genau bestehen und er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese alle den Vorgaben der PPWR entsprechen. Die Informationen über die Zusammensetzung muss der Bevollmächtigte dann den deutschen Behörden auf Anfrage vorlegen können.

So hat Smuk es jedenfalls verstanden. „Viele Vorschriften sind sehr vage formuliert“, sagt er. Und viel Fragen seien noch offen. Gilt etwa der österreichische Imker bereits als Erzeuger des Versandkartons, wenn sein Firmenlogo nur mit einem Aufkleber auf den Karton gepickt wurde? Wie laufen die Kontrollen der Verpackungen ab? „Alles ist noch sehr unausgegoren“, sagt Smuk. Sicher ist: „Der Dokumentations- und Kostenaufwand ist für viele kleinere Unternehmen nicht tragbar“, so der WKO-Mann, der rund 30.000 österreichische Versandhändler vertritt.

Das Gesetz gilt schon jetzt. Einige Händler haben schon hingeschmissen, Smuk rät dennoch zum Durchhalten.

Auf der Internetseite der Europäischen Kommission gibt es inzwischen eine Feedbackmöglichkeit für Betroffene. Aktuell gibt es hier rund 3.200 Beiträge, fünf Prozent davon kommen aus Österreich. Eine freiberufliche Künstlerin berichtet, sie habe den Versand ihrer Bilder „in alle EU-Länder außer Österreich und Deutschland eingestellt". Stattdessen wolle sie die Märkte in Kanada und Australien erschließen. Die Kosten für den EU-Handel seien einfach zu hoch. Eine Süßwarenhändlerin schreibt: „Danke für nichts. Ich war immer eine Unterstützerin der EU, aber diese Bürokraten würgen die Wirtschaft ab.“

Angesichts der großen Kritik sorgt die EU nun einmal mehr für Verwirrung. Das Gesetz ist in Kraft, Händler, die sich nicht daran halten, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen. Theoretisch. Kürzlich erklärte die Europäische Kommission nämlich unter anderem in einem Instagram-Kommentar unter einem Video einer verzweifelten Stofftierhändlerin aus Niederösterreich, dass man die nationalen Behörden angewiesen habe, Verstöße vorerst nicht zu sanktionieren, sondern nur zu verwarnen.

Smuk hofft, dass es schon bald zu einer Novellierung kommt: „Es braucht Ausnahmeregelungen für kleine und mittlere Unternehmen."

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