Die Eigentumswohnung von den Eltern geschenkt, doch plötzlich fordert das Amt den gesamten Wert zurück. Wenn die eigene Existenz durch diese Rückzahlung auf dem Spiel steht, prallen staatliche Regressansprüche und der zivilrechtliche Schutz des Beschenkten hart aufeinander. Doch unter welchen Bedingungen darf man das verbliebene Vermögen behalten, um nicht selbst zum Sozialfall zu werden?
Jahrelang das Sparkonto der Mutter verwaltet, dann die Summe geschenkt bekommen. Als später das Geld für das Pflegeheim fehlt, meldet sich plötzlich das Sozialamt bei den Kindern. Ob der Zugriff der Behörde trotz der Zehnjahresfrist und geltender Einkommensgrenzen rechtmäßig ist, musste nun der Bundesgerichtshof in einem richtungsweisenden Verfahren klären.
Umzug ins Pflegeheim, das lebenslange Wohnungsrecht im Grundbuch gelöscht. Wenn die Eltern jedoch verzichten und das Haus der Kinder plötzlich massiv an Wert gewinnt, klopft plötzlich der Sozialhilfeträger an die Tür. Es stellt sich die brisante Frage, ob diese formale Bereinigung des Registers eine kostspielige Schenkung zulasten der Staatskasse darstellt.
Haus überschrieben, Pflege zugesagt und jahrelang investiert – trotzdem fordert das Sozialamt plötzlich Geld zurück. Wenn der Wert der Immobilie die erbrachten Gegenleistungen übersteigt, stellt sich die existenzielle Frage nach der juristischen Einordnung. Ob bereits eine geringe Differenz ausreicht, um den Zugriff des Staates auf das Familienerbe zu ermöglichen, beschäftigt nun die höchsten…
Das Wohnungsrecht der pflegebedürftigen Eltern kostenlos gelöscht – plötzlich fordert das Sozialamt für die Heimkosten Geld zurück. Ob dieser vermeintliche Schenkungsanspruch tatsächlich per Bescheid auf den Staat übergehen darf, hängt an einer oft übersehenen Hürde. Es stellt sich die Frage, wie tief die Behörde vorab in die familiären Belange und die wirtschaftliche Notlage der Beteiligten…
Zehn Jahre nach der Grundstücksschenkung folgt der Umzug ins Pflegeheim. Während das Sozialamt die Kosten für die Unterbringung zurückfordert, entscheidet ein einziger Stempel auf dem Grundbuchamt über den Verlust des Eigenheims. Ein Zeitfenster von wenigen Monaten zwischen Antragstellung und Eintragung rückt nun ins Zentrum eines wegweisenden Rechtsstreits.
Ein Grundstück, geteilt vor über 100 Jahren – plötzlich steht der Insolvenzverwalter vor der Tür und will es verkaufen. Doch das Grundbuchamt verweigert die Eintragung einer Vormerkung: Der Nachlass sei längst verteilt. Das OLG München musste entscheiden: Gehört es auch nach 100 Jahren noch zur Insolvenzmasse?
Ein Standesamtsfehler vor elf Jahren – der Schaden zeigt sich erst jetzt. Die Behörde stellt sich stur: Der Anspruch soll längst verjährt sein. Kann der Nacherbe noch Schadensersatz verlangen, obwohl er nichts wusste?
20 Jahre lang galt sie als Alleinerbin. Doch dann findet sich ein Erbvertrag aus dem Jahr 1965, mit dem die Eltern eine pflichtteilsberechtigte Tochter von der Erbfolge ausgeschlossen hatten. Trotz verstrichener Anfechtungsfristen kann die Tochter die Verfügung der Mutter noch Jahrzehnte später angreifen.