Es ist ein Fall, auf den ganz Deutschland mit Entsetzen schaut: Die 30‑jährige Gina H. steht im Verdacht, den achtjährigen Fabian aus Güstrow, den Sohn ihres damaligen Ex-Partners, ermordet zu haben. Richter und Staatsanwaltschaft müssen Licht in das Dickicht an Informationen bringen, das bisher im Rahmen des Prozesses am Landgericht Rostock bekannt geworden ist. Das Auftreten der Angeklagten Gina H. sorgt dabei immer wieder für Unverständnis.
Am Montag, 24. August, will sich Gina H. laut Verteidigung zum ersten Mal vor Gericht erklären. Auf Anfrage dieser Redaktion erklärt Axel Petermann, ehemaliger Leiter der Bremer Mordkommission und einer der prominentesten Kriminalisten und Fallanalytiker Deutschlands, warum ihn der Zeitpunkt nicht überrascht und was die Aussage für Gina H. bedeuten könnte.
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Mordfall Fabian: „Späte Einlassung kann sinnvoll sein“
Axel Petermann: „Aus kriminalistischer Sicht ist zunächst die Tatkonstellation außergewöhnlich: Es geht um die Tötung eines achtjährigen Kindes, und angeklagt ist eine Frau aus seinem unmittelbaren persönlichen Umfeld. Nach der These der Staatsanwaltschaft könnte ein sehr persönliches Motiv dahinterstehen – nämlich der Wunsch, Fabians Vater wieder für sich zu gewinnen, und in dem Jungen möglicherweise ein Hindernis für diese Beziehung gesehen zu haben.“
Aus der Tatsache, dass sich Gina H. nun nach vielen Wochen des Schweigens selbst äußern möchte, sei zunächst „weder etwas Belastendes noch etwas Entlastendes“ abzuleiten. Aber: „Aus Sicht einer Verteidigungsstrategie kann eine späte Einlassung durchaus sinnvoll sein. Gina H. und ihre Verteidiger kennen inzwischen einen großen Teil der Beweisaufnahme und wissen, welche Punkte aus Sicht der Anklage und möglicherweise auch des Gerichts besonders erklärungsbedürftig erscheinen.“
Axel Petermann ist einer der bekanntesten Profiler Deutschlands.© FMG | Claudia Krahne
Das berge jedoch auch ein großes Risiko: „Je detaillierter sie sich äußert, desto mehr überprüfbare Aussagen entstehen. Widersprüche oder Erklärungen, die erkennbar an bereits bekannte Beweisergebnisse angepasst wirken, könnten ihre Glaubwürdigkeit beeinträchtigen.“
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Und weiter: „Von besonderem Interesse dürfte sein, wie Gina H. die Beziehung zu Fabians Vater beschreibt und wie sie die Situation in den Wochen vor dem Tod des Jungen einordnet. Ebenso wichtig wird sein, was sie über ihr Verhältnis zu Fabian selbst sagt. Ihre Schilderung wird sich daran messen lassen müssen, ob sie mit Zeugenaussagen, bekannten Abläufen und den objektiven Spuren des Verfahrens in Einklang zu bringen ist.“ Jedes Wort von Gina H. dürfte somit auf die Goldwaage gelegt werden.
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BKA-Experte: Gina H. ist kontrollierend mit Bedürfnis nach Aufmerksamkeit
Bereits Anfang August wurde im Prozess eine sogenannte Kommunikationsanalyse des Bundeskriminalamtes vorgestellt. Gina H. sei demnach egozentrisch, eifersüchtig, kontrollierend und mit einem großen Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und Anerkennung. Auch ihre Sprach- und Textnachrichten haben sich demnach nicht geändert, berichtete ein BKA-Fallanalytiker dem Landgericht Rostock.
Beispielsweise habe die 30-Jährige in ihren Sprach- und Textnachrichten ein „weiterhin konstant egozentrisches Verhalten“ Fabians Vater gegenüber gezeigt. Auch dann, als dessen Sohn vermisst wurde. Sie habe sich demnach mehr um ihre eigenen Bedürfnisse gekümmert, als sich gegenüber Fabians Vater empathisch zu verhalten. Fabians Vater habe sich demnach mit verschiedensten Vorwürfen auseinandersetzen müssen, anstatt Zuspruch wegen des Verschwindens seines Sohnes zu erhalten.
Der Mordprozess gegen Gina H. wurde am vergangenen Donnerstag (20. August) fortgesetzt.© A7120 Bernd Wüstneck/dpa | A7120 Bernd Wüstneck
Es seien aber auch Abweichungen in der Kommunikation festgestellt worden: Auffällig sei demnach, dass sich die Frau am Tag von Fabians Verschwinden verstärkt bei dem Vater erkundigt habe, warum dieser besorgt sei. Dieser hatte ihr zuvor mitgeteilt, dass ihm etwas Sorgen bereite, zunächst aber noch nicht gesagt, dass Fabian vermisst wird. Es folgte eine „sehr intensive Befragung“ des Vaters durch die Angeklagte, wie der Vorsitzende Richter Holger Schütt es beschrieb.
Der BKA-Beamte sagte, Nachfragen dieser Art seitens der Angeklagten habe man zumindest in den untersuchten vorhergehenden Text- und Sprachnachrichten nicht gefunden. Demnach interessierte sich die Frau normalerweise wenig für das Befinden des Mannes. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt zu haben. Das Motiv soll demnach mit ihrer Beziehung zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende zusammenhängen. Für Gina H. gilt die Unschuldsvermutung.
mit dpa

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